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Gebühren

Die Höhe der Vergütung für die rechtsanwaltliche Tätigkeit ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgeschrieben.
Grundlage der Berechnung ist in zivilrechtlichen Angelegenheiten der Gegenstandswert, für Straf- und Bußgeldverfahren gilt die Abrechnung nach Rahmengebühren.
Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist einem Rechtsanwalt nach der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht gestattet, ebenso nicht die Unterschreitung der durch das RVG vorgeschriebenen Gebühren.
Es besteht jedoch unter verschiedenen Umständen die Möglichkeit, eine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Viele Anwaltskosten werden zudem auch von einer Rechtsschutzversicherung übernommen, sofern diese rechtzeitig vor Eintreten des den Rechtsstreit begründenden Ereignisses abgeschlossen wurde. Mein Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer über Möglichkeiten und Konditionen.
Gerne hole ich auch im Vorfeld für Sie eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.

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